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Reglement WESTA-Hauchenberg-Cup |
Geschrieben von: Ralph Hindelang | ||||||||||||||||||||||||
Allgemeines
Ziel ist, alle Kinder rund um den Hauchenberg, bei gleichen regionalen Trainingsbedingungen, den Spaß am Skifahren und Interesse am Rennsport näher zu bringen. Startberechtigung: Teilnahmeberechtigt sind alle Kinder und Jugendliche bis 21 Jahre aus den oben genannten Vereinen, sowie dem:
Ausschreibung und Ergebnisse: Startgeld:
Wertung: Punkteverteilung: Klassen: Für den Westa-Hauchenbergcup gilt die Klasseneinteilung des Deutschen Skiverbands nach DWO: U6: bis Jahrgang 18 Startnummern: Gesamtsiegerehrung:
Haftung: 1. Risikobeurteilung und Eigenverantwortlichkeit der Teilnehmer: Der Teilnehmer am Wettkampf akzeptiert, wenn er im Wettkampf einen Schaden erleidet und der Meinung ist, den zuständigen Organisator bzw. dessen Erfüllungsgehilfen treffe hierfür ein Verschulden, dass diese im Hinblick auf Sachschäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit haften. Diese Erklärung gilt auch für den Rechtsnachfolger des Athleten. Der Teilnehmer erklärt sich weiter bereit sich mit den jeweiligen Wettkampfbestimmungen vertraut zu machen. Wenn durch seine Teilnahme am Wettkampf ein Dritter Schaden erleidet, akzeptiert er, dass eine eventuelle Haftung allein ihn treffen kann. Es dient deshalb seinem eigenen Interesse, ausreichend Versicherungsschutz zu haben. Ein bestehender Versicherungsschutz wird mit Abgabe der Meldungen vorausgesetzt! ES BESTEHT HELMPFLICHT! Für Fragen rund um die Veranstaltung und zum Reglement wenden Sie sich bitte an Günther Köberle- Tel.: 08379 / 1251 - E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.
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Zuletzt aktualisiert am Freitag, den 08. Dezember 2023 um 10:44 Uhr |